Beitragsordnung des PSV Brühl e. V. – Abteilung Triathlon
(gemäß § 9 der Geschäftsordnung)
Geltungsbereich
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Gebühren und ggf. Umlagen an die Abteilung Triathlon des PSV Brühl e. V. Sie basiert auf der Vereinssatzung des PSV Brühl e. V.
Beschlussfassung
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge und Umlagen wird von der Mitgliederversammlung des PSV Brühl bzw. der Abteilung Triathlon im Rahmen der Hauptversammlung beschlossen.
Gebühren für zusätzliche Angebote legt der Abteilungsvorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten jeweils zum nächsten Termin, an dem die Beiträge eingezogen werden in Kraft.
Fälligkeit und Zahlungsweise
Der Jahresbeitrag wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Mitglieder erteilen bei der Anmeldung ein entsprechendes Mandat unter Angabe ihrer Bankverbindung; Einzüge erfolgen von einem Girokonto.
Der Jahresbeitrag der Abteilung Triathlon wird einmal jährlich zum 15. Januar fällig, sofern die Mitgliederversammlung keinen anderen Termin festlegt.
Austritt und Rückerstattung
Der Austritt aus dem Verein bzw. der Abteilung Triathlon ist nur gemäß der Vereinsordnung möglich.
Bei Austritt im laufenden Beitragsjahr erfolgt keine anteilige Rückerstattung bereits fälliger oder gezahlter Beiträge, Sonderbeiträge oder Gebühren.
Beitragshöhe
Für die Abteilung Triathlon gelten folgende Beiträge und Gebühren pro Kalenderjahr:
| Grundbeitrag (pro Jahr) Abteilung Triathlon | 120 € |
| Familienbeitrag ab 2 Personen | 210 € |
| Familienbeitrag ab 3 Personen | 280 € |
| Familienbeitrag ab 4 Personen | 380 € |
| Ausweispfand (einmalig, Rückerstattung bei Rückgabe) | 10 € |
| Aufnahmegebühr (einmalig) | 0€ |
Sonderbeiträge für zusätzliche Leistungen oder Angebote der Abteilung können separat festgelegt und erhoben werden; deren Höhe wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Ermäßigungen und Sonderkonditionen müssen beantragt und vom Abteilungsvorstand bestätigt werden.
Änderungen persönlicher Angaben
Veränderungen der persönlichen Angaben (insbesondere Name, Anschrift, Bankverbindung, Familienstatus im Sinne der Familienermäßigung) sind dem Verein bzw. der Abteilung unverzüglich mitzuteilen.
Nachteile, die aus verspäteten Mitteilungen entstehen (z. B. Rücklastschriftgebühren), gehen zu Lasten des Mitglieds bzw. Kontoinhabers.
Rücklastschriften und zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten, die durch einen nicht möglichen Beitragseinzug entstehen (z. B. fehlerhafte Bankverbindung, fehlende Deckung), trägt das Mitglied bzw. der Kontoinhaber.
Der Verein ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ausstehenden Beitrag erneut einzuziehen.
Zusätzliche Sportangebote
Für zusätzliche Sport- und Trainingsangebote (z. B. Trainingslager, Spezialkurse, Leistungsdiagnostik) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die vom Abteilungsvorstand im Einzelnen festgelegt und in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht werden.
Datenverarbeitung
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV).
Die personengebundenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zu Vereinszwecken verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit hierfür keine gesetzliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Einwilligung besteht.
Das Mitglied erklärt sich mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrags mit der vereinsinternen EDV-Verwaltung seiner Daten einverstanden; die Satzung des PSV Brühl e. V. kann beim jeweiligen Abteilungsleiter eingesehen werden.
